Bereits Anfang Februar wurde im Bundestag mit den Stimmen der ehemaligen Regierungskoalition aus SPD, FDP und Grünen eine Rumpfversion des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes, kurz GVSG, beschlossen. Demnach geht es um eine Vereinfachung und eine bessere Versorgung für Menschen mit geistigen Behinderungen, schweren Mehrfachbehinderungen und/oder schweren Krankheiten und Behinderungen, die von einer verbesserten Versorgung im Hilfsmittel- und Homecare-Bereich profitieren. In der Bundesratssitzung wurde zudem über eine Beschleunigung von Bewilligungsverfahren sowie eine Entbürokratisierung in der Hilfsmittelversorgung entschieden, dieses erklärten die Generalsekretäre, Kirsten Abel und Patrick Grunau, des Bündnisses „Wir versorgen Deutschland“ (WvD). Lange Bearbeitungszeiten und umfangreiche Aufwendungen für Begründungen, gepaart mit Widerspruchsverfahren nach Ablehnungen, haben dafür gesorgt, dass Betroffene unter erheblichen Belastungen leiden. Das soll sich nun erst einmal mit Hilfe des „Rumpf-GSVG“ ändern, obwohl weitere Reformen der neuen Regierungskoalition in der Hilfsmittelversorgung folgen müssen. Der Beschluss zum „Rumpf-GSVG“ sieht auch eine Verlängerung der Erstattungsfähigkeit für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ bis zum 2. Dezember 2025 vor. Spezielle Produkte, wie etwa antimikrobielle Wundauflagen oder Hydrogele, die eigentlich am 2. März 2025 aus der GKV-Erstattung herausgefallen, wären, werden nun weitere Monate von den Krankenkassen bezahlt. Durch die geschaffene Rechtssicherheit haben Hersteller nun mehr Zeit gewonnen, um Beratungsverfahren beim G-BA in Anspruch zu nehmen. Zudem können Hersteller von Wundheilungsprodukten die Ergebnisse des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) für die Erstellung eines Nutzennachweises heranziehen.
Quelle: MTD Verlag, MTD Instant 08/2025