Im aktuell vorgelegten Papier „Anforderungen zur Weiterentwicklung des dualen Krankenversicherungssystems“ der Bundesärztekammer fordert die Ärzteschaft die aktuell bestehende Dualität des Krankenversicherungssystems beizubehalten. Die gesetzliche Krankenversicherung solle jedoch wieder mehr Finanzautonomie erhalten. Zu diesem Zweck soll der einkommensabhängige Krankenversicherungsbeitrag durch einen einkommensunabhängigen und von den Kassen autonom festzulegenden Gesundheitsbeitrag ersetzt werden. Dabei soll der Beitrag zwischen den einzelnen Kassen variieren können um den Wettbewerb zu stärken.
Der Gesundheitsbeitrag soll unabhängig von Geschlecht, Alter und Vorerkrankungen für alle Versicherten einer Versicherung gelten. Diesbezüglich soll eine Belastung von Personen mit niedrigen Einkommen ausgeschlossen werden, indem eine Belastungsgrenze von einem maximalen beitragspflichtigen Anteil von 9 Prozent des gesamten Haushaltseinkommens eingeführt wird. Wenn der Gesundheitsbeitrag über 9 Prozent des Haushaltseinkommens des Versicherten liegt, wird diese Differenz über den Sozialausgleich finanziert. Der Arbeitgeberbeitragssatz soll dabei weiterhin einkommensabhängig bei 7,3 Prozent festgeschrieben bleiben.
Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherungsbranche sei die gesetzliche Krankenversicherung nicht demografiefest aufgestellt. Daher solle in der gesetzlichen Krankenversicherung für jedes in Deutschland geborene Kind ein aus Steuermitteln finanziertes Gesundheitssparkonto eingerichtet werden, um die finanziellen Folgen der demografischen Entwicklung abzufedern.
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