Der Bundesdverband Medizinische Versorgungszentren – Gesundheitszentren – Integrierte Versorgung e.V. (BMVZ e. V.) hat einen Forderungskatalog an die neue Bundesregierung formuliert. Dieser thematisiert den rechtlichen Modernisierungsbedarf für MVZ und angestellte Ärzte.
Dem BMVZ zufolge kam es unter dem von der FDP geführten Gesundheitsministerium für Medizinische Versorgungszentren und ärztliche Kooperationen schleichend zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und zu einer rechtlichen Diskriminierung. Während gleichzeitig die Etablierung moderner Versorgungsstrukturen nach wie vor durch die historisch bedingte Orientierung der meisten Rahmennormen auf die klassische Niederlassungspraxis behindert wurden.
Die in dem Katalog formulierten Problemstellungen lassen sich in drei Themengruppen zusammenfassen: 1) Rechtliche Benachteiligung und bürokratische Hürden bei der Zulassung von MVZ 2. Unvereinbarkeit des Zulassungsrecht mit wesentlichen Vorschriften des Arbeits- und Sozialrechts und 3. Diskriminierung ärztlicher Kooperationen im EBM und bei der Honorarverteilung. So wird eine Abstimmung zwischen der Welt des Zulassungsrechts und der des Arbeitsrechts gefordert, die dem BMVZ zufolge schon längst überfällig ist.
Als besonders brisanter Streitpunkt gilt die Plausibilitätsprüfung durch die KVen. Hierbei werden angestellte Ärzte, die eine Arbeitszeit von 520 Stunden pro Quartal überschreiten in einer sog. Plausiprüfung als auffällig bewertet, während bei niedergelassenen Ärzten erst mehr als 780 Stunden pro Quartal als Aufgreifkriterium gelten. Der BMVZ sieht dies als große Benachteiligung und somit als reformierungsbedürftig an.
[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/mvz/article/846788/mvz-rechtliche-benachteiligung-beenden.html“] Link zur Quelle (aerztezeitung.de)[/ilink]