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Das Fusionskontrollverfahren zur Aufstockung des Anteils der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) am Abrechnungsdienstleister ARZ Haan auf mindestens 25 Prozent verzögert sich, da nach Auskunft des Bundeskartellamtes die von der apoBank vorgelegten Dokumente zur Genehmigung nicht ausreichend sind.

Dies geht aus einem Bericht von „Apotheke Adhoc“ hervor. Die apoBank hatte den Antrag für das Fusionskontrollverfahren bereits am 4. März beim Bundeskartellamt eingereicht. In der Regel gilt ein Antrag nach Ablauf einer Vier-Wochen-Frist ohne Widerspruch seitens des Bundeskartellamtes als genehmigt.

Da die eingereichten Unterlagen aber unvollständig sind, sei die Frist laut Aussagen eines Sprechers des Bundeskartellamtes noch nicht angelaufen. Im Zuge dessen schrieb das Kartellamt alle Rechenzentren an, um den Markt der Rezeptabrechnungen zunächst analysieren zu können.

[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/rezeptabrechnung-apothekenrechenzentren-im-visier-des-kartellamtes/“] Link zur Quelle (Apotheke Adhoc) [/ilink]