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Vergangenen Freitag billigte der Bundesrat den Hospiz- und Palliativgesetzesvorschlag, durch welchen Schwerstkranke und im Sterben liegende Menschen in Deutschland in Zukunft eine bessere Versorgungsgrundlage bekommen sollen. Nun Bedarf die Inkrafttretung nur noch der Unterzeichnung des Bundespräsidenten.

Durch das Gesetz wird die Palliativversorgung ein fester Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die soziale Pflegeversicherung wird ausdrücklich mit der Sterbebegleitung beauftragt. Weiter wird die finanzielle Unterstützung von Hospizen erhöht.

Dennoch kritisiert der Bundesrat, dass die wachsenden Herausforderungen von Pflegeheim-Angestellten nur unzureichend berücksichtigt werde. Hier bestehe weiterhin Handlungsbedarf.

Bisher werden ca. 400 Mio. Euro pro Jahr für den Palliativbereich ausgegeben. Mit der Einführung des Gesetzes rechnet man mit rund 200 Mio. Euro Mehrkosten.

[ilink url=“http://www.bundesrat.de/SharedDocs/beratungsvorgaenge/2015/0501-0600/0519-15.html“] Link zur Quelle (Bundesrat)[/ilink]