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Ab dem 1. Januar 2020 treten mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) verschiedene Maßnahmen in Kraft, die die Digitalisierung des Gesundheitswesens fördern sollen. Das am 7. November verabschiedete Gesetz wurde Ende November vom Bundesrat gebilligt. Es legt unter anderem die Anschlussfristen an die Telematik-Infrastruktur (TI) fest. Demnach müssen alle Krankenhäuser und Apotheken bis September nächsten Jahres an das Datennetzwerk des Gesundheitssektors angebunden sein. Ferner reguliert das Gesetz die künftig möglichen Verschreibungen von Gesundheitsanwendungen per App. Eine weitere Neuerung des DVG ist die Nutzung und Auswertung von pseudoanonymisierten Patientendaten zu Forschungszwecken durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Welche Rolle die Länder in den Innovationsausschüssen des DVG spielen, bleibt jedoch unklar. Während der Bundesrat eine Beteiligung fordert und auf die Vorteile der Expertise der Landesvertreter hinweist, lehnt die Bundesregierung diese ab. Hintergrund sei die Finanzierung der Innovationsfonds durch Mittel der GKV, welche gegen ein Antragsrecht spreche. Der Bundesrat merkt hingegen an, dass eine Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung nicht Aufgabe der Länder sei, diese jedoch besonders bei der Versorgung von Zielgruppen, die nicht durch die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung stattfindet, ihre Expertise besteuern können. Die Entscheidung über eine mögliche Länderbeteiligung liegt jetzt bei der Bundesregierung. 

Quelle: Pharmazeutische Zeitung