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Im jährlichen Bericht des Bundesrechnungshofs für das Jahr 2010 erfasst der Bundesrechnungshof Fehler und Missmanagement der Krankenkassen bei Immobiliengeschäften und Fusionen. Mehrere gesetzliche Krankenkassen mieteten demnach übermäßig teure und zu große Büroflächen an. Bemängelt wurden u.a. Mieten, die deutlich über dem ortsüblichen Niveau lagen, Laufzeiten von Mietverträgen, die keine Partei ordentlich kündigen kann, und viel zu große angemietete Flächen, die den eigentlichen Bedarf der Krankenkasse überschreiten bzw. angemietete leerstehende Flächen. Des Weiteren kommen laut des Berichts die Krankenkassen ihrer Berichterstattungspflicht vor Abschluss eines Mietvertrags über deren Verbindlichkeiten gegenüber der Aufsicht nur in einigen Fällen nach. Daraus resultierend verlangt der Bundesrechnungshof, Krankenkassen gesetzlich zu verpflichten, Entwürfe von etwaigen Mietverträgen den Aufsichtsbehörden auszuhändigen und anschließend genehmigen zu lassen.

Des Weiteren kritisiert der Bundesrechnungshof die fehlende Wirtschaftlichkeit bei Fusionen von gesetzlichen Krankenkassen und deren Genehmigung. Besonders in der Kritik sind hierbei die Aufsichtsbehörden, die trotz nicht ersichtlicher Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit der neu entstehenden Krankenkasse die Fusion genehmigen. Laut Bundesrechnungshof sei nur bei Erfüllung dieser Faktoren eine Fusion zu genehmigen. Die dafür benötigten gesetzlichen Rahmenbedingungen, wie z.B. die Vorlage eines vollständigen Fusionskonzeptes, soll das Bundesgesundheitsministerium entwickeln.