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Der Aufwand für Bürokratie in der Pflege kostet in rund drei Milliarden Euro pro Jahr. Gut zehn Prozent der Arbeitszeit von Pflegekräften kostet alleine die Pflegedokumentation. Dies zeigt ein aktueller Bericht der Bundesregierung.

Konkret wurde in dem zweijährigen Projekt, an dem neben der Bundesregierung Vertreter der Kranken- und Pflegekassen sowie der privaten Kranken- und Pflegeversicherungsunternehmen, der Pflegeeinrichtungen und weiterer Institutionen aus dem Bereich Gesundheitswesen beteiligt waren, untersucht, wie hoch der zeitliche und finanzielle Erfüllungsaufwand bei verschiedenen Antragsverfahren ist. Die Zahlen wurden hierfür exemplarisch  anhand der Lebenslage einer über 65-jährigen Person untersucht, die nach schwerer Erkrankung pflegebedürftig geworden war.

Das Ergebnis: Für Wirtschaft und Verwaltung beträgt der jährliche Erfüllungsaufwand insgesamt rund 450 Millionen Euro. Am zeitaufwändigsten für die Bürger sei der Antrag auf Hilfe zur Pflege und das Verfahren zur Feststellung der Pflegestufe. Der zusätzlich erhobene Erfüllungsaufwand der Wirtschaft, der sich aus den Vorgaben zur Pflegedokumentation ergibt, beträgt rund 2,7 Milliarden Euro jährlich.

„Eine sinnvolle Pflegedokumentation ist unverzichtbar. Die vom Statistischen Bundesamt ermittelten Zahlen lassen jedoch Vereinfachungspotenzial vermuten. Experten müssen nun diese Prozesse, aber auch die aufwändigen Antragsverfahren genau untersuchen“ kommentierte der für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung zuständige Staatsminister bei der Bundeskanzlerin, Eckart von Klaeden, den Befund.

Kommentar: Nach derzeitiger Pflegebegriffsdefinition sind in Deutschland 1,964 Mio. Menschen Leistungsempfänger der Pflegestufen I-III (inkl.  Härtefälle). Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit richtet sich verfahrensmäßig nach § 18 SGB XI. Danach haben die Pflegekassen durch den MDK prüfen zu lassen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Zwar sind durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) einige der Vereinfachungs- bzw. Verbesserungsvorschläge zur Entbürokratisierung bereits umgesetzt worden, jedoch bemängeln Experten vor allem, dass sich an der Definition der Pflegebedürftigkeit wenig geändert hat. Zu einem umfassenden neuen Bewertungssystem, das körperliche und geistige Einschränkungen erfasst, konnte sich die Koalition bislang nicht durchringen.

[ilink url=“http://www.krankenkassen-direkt.de/news/news.pl?val=1364286641&news=327579392″] Link zur Quelle (Krankenkassen-Direkt)[/ilink]