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Einer Mitteilung des Deutschen Bundestages zufolge wurden im Haushaltsjahr 2015 rund 1,02 Mio. Euro für zinslose Darlehen während einer beruflichen Freistellung nach dem Pflegezeit- und Familienpflegezeitgesetz bewilligt.

Insgesamt 76 Frauen und 43 Männer hätten im vergangenen Jahr Darlehen während einer Freistellung gemäß des Pflegezeitgesetzes in Anspruch genommen. Hinsichtlich der durchschnittlichen Höhe des monatlichen Darlehens bestanden Unterschiede bei Frauen (342,76 Euro) und Männern (482,39 Euro).

Ein zinsloses Darlehen gemäß des Familienpflegezeitgesetzes hätten im Jahr 2015 insgesamt 74 Frauen und 49 Männer in Anspruch genommen. Auch hier bestanden Unterschiede hinsichtlich der durchschnittlichen Höhe des monatlichen Darlehens bei Frauen (285,87 Euro) und Männern (389,57 Euro).

[ilink url=“http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/073/1807322.pdf“] Link zur Quelle (Deutscher Bundestag) [/ilink