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Die Bundesregierung plant für Dezember eine Verteilung von FFP2-Schutzmasken zum vergünstigten Preis an Risikogruppen per Eilgesetz. Dafür werden extra Bundesmittel bereitgestellt, um die Masken finanziell zu tragen. Verteiler der Schutzmasken sollen demnach voraussichtlich stationäre Apotheken im ganzen Land sein, nachdem in einer kostenlosen Aktion im Bundesland Bremen FFP2-Schutzmasken verteilt wurden. Apotheken wurden hierbei zum Teil überrannt, deshalb soll die Aktion auf das ganze Bundesland ausgeweitet werden, allerdings mit einer geringen Eigenbeteiligung. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wird die Regelung zur Verteilung von Schutzmasken an sogenannte vulnerable Risikogruppen übernehmen, wenn das „dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ es dazu ermächtigt hat. Die Rechtsverordnung dient dann als Grundlage zur Verteilung der Schutzmasken. Auch die Einzelheiten zur konkreten Ausgestaltung des Anspruchs obliegen damit dann dem BMG. Das Ministerium entscheidet beispielsweise dann darüber, welche Art von Schutzmasken über Apotheken verteilt werden und wieviele. Der Vertrieb und die Abgabe werden außerdem unter die Ausgestaltung fallen sowie die Preisbildung- und gestaltung. Somit soll das Ansteckungsrisiko für besonders gefährdete Risikogruppen minimiert werden, was auch dazu führt, dass schwere Krankheitsverläufe mit dem SARS-CoV-2-Virus vermindert würden. Die Bundesregierung verhandelt den Änderungsantrag zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz gerade noch mit den Ministerpräsidenten der einzelnen Bundesländer im Gesundheitsausschuss, bevor eine Erweiterung des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgenommen werden kann. Anspruch auf Schutzmasken haben danach aber auch nicht GK-versicherte Personen. Vorgesehen sind 15 FFP2-Masken pro Person für besonders gefährdete Risikogruppen ab Anfang Dezember 2020, damit eine Maske pro Winterwoche benutzt werden kann, so die Rechnung, um das Risiko für eine Ansteckung mit dem Virus zu minimieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet danach per Definition und nimmt Stellung, welcher Personenkreis den vulnerablen Gruppen zugeordnet wird. Das RKI ist ebenfalls beteiligt und gibt praktische Hinweise zum Gebrauch der „Alltagsmasken“, nachdem das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) an der Ausarbeitung beteiligt war. 

Quelle: www.apotheke-adhoc.de