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Zwar soll der aktuelle allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung von 15,5 auf 14,6 Prozent gesenkt werden, auf viele Krankenversicherte kommt aber dennoch im Jahr 2015 ein kassenindividueller Zusatzbeitrag zu – und dies obwohl eine aktuelle Beratung über das GKV-Finanzstruktur und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz (FQWG) anberaumt ist, wonach Zusatzbeiträge generell entfallen sollen. Auf parlamentarische Anfrage der Links-Fraktion teilte das Gesundheitsministerium mit, dass der Zusatzbeitrag jedoch unter 0,9 Prozent liegen solle, obwohl keine Deckelung bestehe. Dabei sollte vergegenwärtigt werden, dass diese 0,9 Beitragspunkte  etwa 10,4 Mio. Euro entsprechen.

Die Finanzentwicklung in der GKV sei mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Erst im Oktober dieses Jahres könne der GKV-Schätzerkreis den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das kommende Jahr bestimmen. Diese Aussage hält die Links-Fraktion für skandalös. Nach Ihrer Auffassung sollten schon ganz konkrete Zahlen genannt werden können. Nach den Rechnungsergebnissen der GKV Ende 2013 hatten vier Kassen eine Mindestreserve von weniger als 25 Prozent einer durchschnittlichen Monatsausgabe, 62 Kassen verfügten über Reserven zwischen 25 und 150 Prozent. 67 der damals noch 133 Kassen konnten Rücklagen von mehr als 150 Prozent verzeichnen. Sieben Kassen möchten unter dem neuen GKV-Finanzregime ihre Beiträge ab 2015 senken.

Die Finanzlage der GKV hängt von der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse ab. Der Anstieg der durchschnittlichen jährlichen Ausgaben der GKV liegt seit 2004  bei etwa 3,7 Prozent. Die Links-Fraktion will auch hohe Einkommen und Kapitalerträge zur Finanzierung der Krankenkassen heranziehen.

Kommentar: Bereits im April 2014 hat die GKV mitteilen lassen, dass ihre Überschüsse stark gesunken sind. Erklärungsansätze lieferten die Abschaffung der Praxisgebühr, eine finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser sowie Notdienstpauschalen für Apotheken. Zunächst wird abgewartet werden müssen, welche gesetzlichen Vorgaben das FQWG auf den Weg bringt. In einem weiteren Schritt gilt es sicherlich aus arbeitspolitischer und sozialpolitischer Sicht zu überlegen, wie die GKV durch mehr sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse gestärkt werden  und  wie viel Zusatzbeitrag darüber hinaus dem einzelnen Bürger zugemutet werden kann.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/krankenkassen/article/860381/regierung-sinkende-kassenbeitraege-20-millionen-menschen.html“] Link zur Quelle (aerztezeitung)[/ilink]