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Aufgrund der guten Finanzsituation der GKV in den vergangenen Jahren hatte die Bundesregierung den Zuschuss zum Gesundheitsfonds seit dem Jahr 2010 immer weiter absinken lassen und zuletzt nur 10,5 Mio. Euro beigesteuert. Mit dem Zuschuss sollen versicherungsfremde Leistungen der GKV wie beispielsweise die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehegatten oder Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft gezahlt werden.

Der Gesetzesentwurf zur Absenkung des Zuschusses sah eine schrittweise Erhöhung des Zuschusses auf 11,5 Mrd. Euro (2015), 14 Mrd. Euro (2016) und 14,5 Mrd. Euro (2017) vor. Ob es zu dieser Erhöhung des Zuschusses tatsächlich kommen wird, war von einigen Experten bezweifelt worden. Im aktuell veröffentlichten Finanzplan der Bundesregierung geht jedoch hervor, dass tatsächlich die Erhöhung in der zugesagten Höhe für die Folgejahre eingeplant wurde. Aufgrund der vorherigen Kürzungen soll in den Jahren nach 2017 ein Zuschuss von über 14,5 Mrd. Euro eingeplant sein.

Kommentar: Aufgrund der stetig steigenden Gesundheitsausgaben und dem neuen variablen Krankenkassenbeitrag sind die Kassen auf jede Unterstützung der Bundesregierung angewiesen. Schon jetzt klagen einige Kassen über defizitäre Bilanzen. Zwar nahmen die Finanzreserven von Versicherungen und Gesundheitsfonds im Vergleich zum Jahr 2013 um 2,3 Mrd. Euro auf 28,0 Mrd. Euro (2014) ab, dennoch ist das Sparschwein weiterhin prall gefüllt. Fraglich ist jedoch, wie lang die Kassen von diesen Überschüssen zehren können. Summary Seven rechnet damit, dass unter gleichbleibenden Bedingungen im Jahr 2017/2018 die Finanzreserven vollständig aufgebraucht sein könnten. In den Folgejahren ist dann mit einer Beschleunigung der Kassenfusionen und einem verschärften Wettbewerb um gesunde Versicherte zu rechnen. Diese neue Finanzsituation wird auch den Druck auf die Leistungserbringer weiter verstärken.

[ilink url=“http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=57033″] Link zur Quelle (Pharmazeutische Zeitung)[/ilink]