Aufgrund der guten Finanzsituation der GKV in den vergangenen Jahren hatte die Bundesregierung den Zuschuss zum Gesundheitsfonds seit dem Jahr 2010 immer weiter absinken lassen und zuletzt nur 10,5 Mio. Euro beigesteuert. Mit dem Zuschuss sollen versicherungsfremde Leistungen der GKV wie beispielsweise die beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehegatten oder Leistungen für Mutterschaft und Schwangerschaft gezahlt werden.
Der Gesetzesentwurf zur Absenkung des Zuschusses sah eine schrittweise Erhöhung des Zuschusses auf 11,5 Mrd. Euro (2015), 14 Mrd. Euro (2016) und 14,5 Mrd. Euro (2017) vor. Ob es zu dieser Erhöhung des Zuschusses tatsächlich kommen wird, war von einigen Experten bezweifelt worden. Im aktuell veröffentlichten Finanzplan der Bundesregierung geht jedoch hervor, dass tatsächlich die Erhöhung in der zugesagten Höhe für die Folgejahre eingeplant wurde. Aufgrund der vorherigen Kürzungen soll in den Jahren nach 2017 ein Zuschuss von über 14,5 Mrd. Euro eingeplant sein.
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