Auf eine kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE antwortete die Bundesregierung, dass sie weithin die „maßvolle und sozial abgefederte Eigenbeteiligung für ein sachgerechtes Finanzierungsinstrument der gesetzlichen Krankenversicherung“ für richtig hält. Da Zuzahlungen, auch nach Abschaffung der Praxisgebühr, dazu beitragen den Umfang des Leistungskatalogs zu erhalten, die Eigenverantwortung zu Stärken und die Solidargemeinschaft vor Überforderung zu schützen.
Durch die Beibehaltung der Zuzahlungen in bestimmten Bereichen wird eine Steuerwirkung erzielt, die dazu führt, dass auf notwendige Leistungen nicht verzichtet und die Inanspruchnahme von zuzahlungsfreien Leistungen, wie beispielsweise Gesundheitsförderung und Schutzimpfung, gefördert wird.
Insgesamt ist die aktuelle Entwicklung ein wichtiger Schritt um Patienten zu entlasten, Bürokratie abzubauen und die Versorgungsqualität zu verbessern.
Durch die Abschaffung der Praxisgebühr wurde dieses Steuerungspotenzial verworfen. So fordert beispielsweise die Deutsche Gesellschaft für Gesundheitsökonomie eine Erhebung der Praxisgebühr bei jedem Arztbesuch in Höhe von 5 Euro. So lässt sich die ursprünglich gewünschte Steuerungswirkung aufseiten der Patienten vollständig entfalten, da auf unnötige oder wenig wirksame Leistungen verzichtet wird. Dabei soll eine Praxisgebühr nicht als Finanzierungsinstrument sondern als Steuerungsinstrument wirken.
Dagegen hält sie die Zuzahlung in anderen Bereichen für unnötig, da auf Hilfsmittel nicht verzichtet werden kann und bei stationären Behandlungen der Arzt über die Dauer des Aufenthaltes entscheidet. So würden nur Schwerkranke belastet, da mit diesen Zuzahlungen keine Steuerungswirkung erzielt wird.
[ilink url=“http://www.bundestag.de/presse/hib/2013_03/2013_177/02.html“]Link zur Quelle: (Deutscher Bundestag)[/ilink]