Seite wählen

Die Richter des Bundessozialgerichtes entschieden am 20. Mai 2014 die Klage der Techniker Krankenkasse gegen den in Deutschland bestehenden Risikostrukturausgleich abzuweisen. Der in seiner jetzigen Form bestehende morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) ist rechtmäßig, so die Richter. Er ist vom Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt und durch sozialpolitische Ziele gerechtfertigt. Zuvor hatte die TK bemängelt, dass die Datengrundlage im Jahr 2009 für die Mittelzuweisung unzureichend gewesen sei. Aber auch heute würden klare Regeln fehlen, wie Krankheiten und Verläufe zu kodieren seien. Ein Fehlen solcher Vorgaben ist manipulationsanfällig, willkürlich und verfassungswidrig, so die TK.

[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/861171/bsg-urteilt-morbi-rsa-verstoesst-nicht-verfassung.html“] Link zur Quelle (Ärztezeitung)[/ilink]