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Am 14. April 2016 wurde das Antikorruptionsgesetz in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen. Die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände (ABDA) unterstützt das neue Gesetz, das Bestechlichkeit und Bestechung von Heilberuflern zukünftig unter Strafe stellen soll. Am 22. April soll der Entwurf dem Bundesrat vorgelegt werden.

Der AOK Bundesverband ist indes unzufrieden. Im aktuellen Entwurf sei die Passage zur Abgabe von Arznei-, Heil-, Hilfsmitteln und Medizinprodukten gestrichen worden. Dies sei ein Vorteil für die Apotheker, so AOK-Chef Martin Litsch. ABDA-Präsident Friedemann Schmidt hält den Entwurf für ausreichend. Die berufsrechtlichen Vorschriften bei der Abgabe seien eng, da bräuchte es keinen weiteren gesetzlichen Eingriff.

[ilink url=“http://www.abda.de/pressemitteilung/artikel/apotheker-begruessen-antikorruptionsgesetz-patientenschutz-gewaehrleistet/“] Link zur Quelle (ABDA) [/ilink]