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Der Bundesverband Gesundheits-IT (BVITG) wurde jetzt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA)  als eine Spitzenorganisation der Medizinproduktehersteller gemäß SGB V anerkannt. Damit darf der Verband vor abschließenden Entscheidungen des GBA über die Richtlinien nach §§ 135, 137c und 137e SGB V seinen Standpunkt vertreten. Dies ist immer dann der Fall, wenn der GBA Richtlinien über die Bewertung und Erprobung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden erlässt, deren technische Anwendung maßgeblich auf dem Einsatz eines Medizinprodukts basiert.

[ilink url=“http://www.bvitg.de/pressemitteilung-bvitg/items/bvitg-ev-als-spitzenorganisation-der-medizinproduktehersteller-anerkannt.html“] Link zur Quelle (bvitg.de)[/ilink]