Seite wählen

Laut einem Schreiben des Bundesversicherungsamtes (BVA) an das Bundesministerium für Gesundheit, die Aufsichtsbehörden der Länder und den GKV-Spitzenverband werden künftig die Regelungen der Chronikerpauschalen in der hausarztzentrierten Versorgung (HzV) modifiziert. Ausgangspunkt ist die initiierte Verhinderung der kassenseitigen Einflussnahme auf das ärztliche Codierverhalten und den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA).

Gemäß dem Schreiben seien die Aufsichtsbehörden der Auffassung, dass die Höhe der Vergütung für eine vertragliche Leistung nicht in Abhängigkeit von der Anzahl der dokumentierten Diagnosen variieren dürfe. Die meistens in den HzV-Verträgen enthaltene Chronikerpauschale stehe im Widerspruch zu der Aussage, da diese Pauschale eben genau eine Vergütung nach der Anzahl der dokumentierten Diagnose vorsähe. Da die vereinbarten Diagnosen meist im Morbi-RSA relevant seien, wäre damit ein Einfluss auf die Zuweisungen der Krankenkasse aus dem Gesundheitsfonds gegeben. Das BVA kommt zu dem Schluss, dass ein Zuweisungswettbewerb den Grundwerten der gesetzlichen Krankenversicherung widerspreche und somit die Regelungen zu korrigieren seien. Als Änderungsvorschlag wird die Vergütung für die Versorgung chronisch Kranker mittels einem allgemeinen „Chronikerbegriff“ angeführt, der den besonderen Betreuungsaufwand in der HzV abdecke. Hierbei sei allerdings immer ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt notwendig.

Weiter stellt das BVA auch diagnosebezogene Zuschläge als rechtswidrig dar, die nicht an chronisch Kranke gerichtet sind und bei denen keine mengenbezogene Vergütung vorgesehen ist. Hintergrund ist der im Zuge der Verpflichtung der Krankenkassen, seit 2008 HzV-Verträge abzuschließen, verbundene Vorwurf, dass das Instrument benutzt werde, um Einfluss auf die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds zu nehmen. Die HzV-Verträge sind laut BVA bis zum 31. August zu modifizieren.

Ärzteblatt