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Das Bundesversicherungsamt (BVA), eine Aufsichtsbehörde, die unter anderem gegen die Upcoding-Strategien der gesetzlichen Krankenkassen vorgeht, ist dem Jahresbericht für das Jahr 2017 zufolge, in vielen Fällen auf den Plan gerufen worden. Mehrere Krankenkassen waren dabei im Fokus des BVA, weil sie versucht hatten, die Diagnose-Kodierung der Ärzte zu beeinflussen, weil sie damit höhere Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds hätten erhalten können. 55 sogenannte Betreuungsstrukturverträge mussten die Krankenkassen gezwungenermaßen kündigen. Multimorbide Versicherte sollten kränker gemacht werden als sie sind; aus Verdachtsdiagnosen wurden so durch das Zusatzkennzeichen „G“ gesicherte Diagnosen. Auch das Programm „Arzt-Partner-Service“ mussten 26 Kassen aufgeben, weil diverse Arztpraxen durch diese Kassen im Umgang mit „unplausiblen Kodierungen“ geschult wurden. Auch Softwareprogramme, die von den Kassen bezahlt wurden, enthielten eine ähnliche Problematik. Somit wurde den Kassen untersagt, diese zu bezahlen. Außerdem wurden Verträge der Kassen mit externen Dienstleistern untersagt, weil die Dienstleister in 28 Fällen erfolgsabhängige Vergütungen von einem Pozentsatz, abhängig von den Zuweisungen aus dem Morbi-RSA, erhielten. Aber es gibt auch Ungereimtheiten wegen Datenmeldevorschriften, die bereits im Jahr 2012 auftraten, die jetzt geprüft wurden und dazu führten, dass die Krankenkassen 22 Millionen Euro Strafe zahlen mussten. In der Hilfsmittelversorgung ein ähnliches Bild; hier gab es auch einige Missstände, die aber in den meisten Fällen von den Versicherten angezeigt wurden. Eine unzureichende Beachtung fanden dabei die gesetzlichen Vorgaben zur Erhaltung der Versorgungsqualität., die in vielen Fällen auch dann nicht gegeben war, wenn Hilfsmittelverträge ausgeschrieben wurden. Aber auch das Thema Krankengeld war ein Streitpunkt. Zudem führte das „intensive Wettbewerbsverhalten im Sinne einer Drückerkolonnenmentalität“ für viel Unmut beim BVA, wenn beispielsweise Kassen auf Kundenfang gingen und Mitarbeiter nach erfolgter Anwerbung Prämien und ähnliches erhielten.

Quelle: Ärztezeitung