Das Bundesversicherungsamt (BVA) hat in seinem gerade erschienen Jahresbericht 2015 berichtetet, dass das Amt den Krankenkassen verboten hat, eine Nutzung von Fitness-Apps für ihre Versicherten zu fordern, um bestimmte Bonusleistungen zu erhalten. Auch ist den Kassen untersagt worden, mit den Fitnesstrackern aufgezeichnete persönliche Daten einzusehen, da es nicht zur Aufgabenerfüllung der Krankenkassen gehört, die Bewegungsdaten ihrer Versicherten auszuwerten. Dies ist datenschutzrechtlich unzulässig und bringt der Kasse keinen Nutzen. Wenn die sportliche Betätigung allerdings unter fachlicher Anleitung erfolgt, darf die Krankenkasse den Versicherten für das gesundheitsbewusste Verhalten mit einem Bonus belohnen, so die BVA.
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