Das Bundesversicherungsamt (BVA) will die sichere Ausgestaltung der Onlineportale von Krankenkassen künftig zu einem Prüfungsschwerpunkt machen. Dies geht aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht der Behörde für 2014 hervor.
Hintergrund ist, dass es im Juni 2014 einer von der Rheinischen Post beauftragten Testperson gelungen ist, sich mittels Identitätsdiebstahl unbefugt Zugang zu Patientendaten zu erschleichen. Im Juni dieses Jahres ist es dem ZDF in einem Selbsttest gelungen, unautorisiert an hochsensible Gesundheitsdaten bei der AOK zu gelangen. Eine vom BVA durchgeführte Stichprobe der eingesetzten Onlineverfahren von bundesunmittelbaren Krankenkassen hat bereits belegt, dass sowohl die zur Verfügung gestellten Dienste als auch die eingesetzten Sicherheitsmaßnahmen sehr unterschiedlich waren.
Vor dem Hintergrund der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte erhält die Thematik Datensicherheit im Gesundheitswesen durch diese Lücken erneute Brisanz. Entscheidend bei den geplanten Prüfungen und der Festlegung von Sicherheitsstandards wird die Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden der Krankenkassen sein. Denn welche Behörde über eine Krankenkasse die Aufsicht führt, richtet sich nach der regionalen Zuständigkeit der Krankenkasse. Um eine flächendeckende Sicherung zu ermöglichen, bedarf es einheitlicher Maßnahmen und Kriterien von BVA (Zuständigkeit: Krankenkassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt) und der Landesaufsicht ausgeübt von den jeweiligen Gesundheits- bzw. Sozialministerien (Zuständigkeit: Krankenkassen, deren Zuständigkeit sich nicht über das Gebiet eines Landes hinaus erstreckt).
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