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Im August 2011 legte das Bundesversicherungsamt (BVA) den Tätigkeitsbericht 2010 vor. Der Bericht stellt fest, dass es im Hilfsmittelbereich insbesondere im Rahmen der Verträge nach § 127 Abs. 2 SGB V zu einigen Fehlverhalten gekommen ist. Das Fehlverhalten betrifft den Umgang und die Einbindung von Leistungserbringern in die Vertragsverhandlungen.

Kommentar: Der Bericht macht deutlich, dass die Umgangsarten nicht immer partnerschaftlich sind und Leistungserbringer für ihre Position kämpfen müssen. Auch kleinere, einzelne Leistungserbringer haben ein Recht, auf der Basis der Regeln des SGB V einen Vertrag auszuhandeln oder diesem beizutreten. Oftmals legen Krankenkassen einen Rahmen fest, der mit keinem Gesetz begründbar ist. Eine enge juristische Betreuung der Vertragsverhandlungen ist daher unbedingt notwendig.