Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein mächtiges Organ im Gesundheitswesen und damit häufig das Ziel von Kritik. Insbesondere seine Befugnis, rechtsverbindliche Beschlüsse zu fassen, wird häufig hinterfragt. Ob dies angemessen ist, muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
Die demokratische Legitimation des G-BA und seiner oft sehr weitreichenden Beschlüsse werde immer wieder von verschiedensten Seiten in Frage gestellt, berichtete die „Ärztezeitung“ am 17. Februar. Insbesondere der Umstand, dass die Beschlüsse auch Personen betrifft, die nicht an der Beschlussfassung beteiligt sind, wie Versicherte und Leistungserbringer, steht im Mittelpunkt der Kritik.
Grund für die erneute Auseinandersetzung mit den Kompetenzen des G-BA ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass eine Entscheidung des G-BA zum Anspruch Versicherter auf ein bestimmtes Medizinprodukt rechtens war. Der G-BA hatte eine bestimmte Glykosaminoglykan-Ersatztherapie nicht in die Liste der verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen. Mit der Frage betraute Experten gehen indes davon aus, dass das Votum auch dieses Mal zugunsten des G-BA ausfallen wird.
[ilink url=“http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/879287/bundesverfassungsgericht-darf-gba-wirklich.html“] Link zur Quelle (Ärztezeitung)[/ilink]