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Die Gesundheitsbranche zieht auch in schwierigen Zeiten Investoren an. Fast im Wochentakt wird eine neue Beteiligung oder Übernahme publik. In Deutschland ist nun allerdings eine Gesetzesreform geplant, welche das Beteiligungsfieber abkühlen könnte.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) veröffentlichte am 22. Juli einen Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung. Damit soll eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags durchgesetzt werden. Neben Lösungsmöglichkeiten für besondere Belastungseffekte im Bereich der Business Angels und Startups steht die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen aus Streubesitzbeteiligungen ganz oben auf der Agenda. Das Ministerium schlägt vor, Veräußerungsgewinne aus Streubesitzbeteiligungen an Kapitalgesellschaften künftig zu besteuern. Damit sollen vor allem Steuerschlupflöcher geschlossen werden.

Unter Investoren stößt dieser Vorschlag erwartungsgemäß auf Kritik. Der Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) richtete sich als einer von 19 Wirtschaftsverbänden in einem offenen Brief an das BMF. Sie warnen, dass eine höhere Besteuerung dem Investitionsstandort Deutschland schaden könnte und fordern, den Status Quo der Steuerregeln für Streubesitzveräußerungen beizubehalten. Die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Unternehmensbeteiligungen von weniger als zehn Prozent hätte zur Folge, dass Wagniskapitalgeber steuerlich benachteiligt, und sich dadurch Investitionen in deutsche technologieorientierte Unternehmen zweimal überlegen würden. Wilken von Hodenberg, Vorstandssprecher des BVK, mahnte: „Rein fiskalische Begehrlichkeiten der Finanzbehörden sollten nicht zu gesetzlichen Regelungen führen, die Deutschland langfristig weitaus mehr Schaden als Nutzen zufügen.“

Kommentar: Derzeit sind Veräußerungsgewinne für Kapitalgesellschaften zu 95 Prozent steuerfrei, sofern die Beteiligungsquote unter zehn Prozent liegt. Die Steuerreform würde für sie eine deutliche Steuererhöhung bedeuten. Experten befürchten, dass Investoren der Standort Deutschland dadurch zu teuer werden könnte. Derzeit sei nämlich besonders im Venture-Capital-Bereich selten mit Dividendenzahlungen zu rechnen, eine Erfolgsbeteiligung sei fast ausschließlich über die Veräußerungsgewinne möglich. Fallen auch die weg, müssten besonders Business Angels eine Beteiligung überdenken. Für aufstrebende Unternehmen ohne ausreichendes Eigenkapital wäre ein Wegfall von Investitionen von außen nicht selten existenzbedrohend.

[ilink url=“http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Investmentsteuer/2015-07-22-Diskussionsentwurf-Investmentsteuerreformgesetz%E2%80%93InvStRefG.html“] Link zur Quelle (BMF)[/ilink]

[ilink url=“http://www.bvkap.de/presse/pressemitteilungen/2015-06-02/investmentsteuerreform-offener-brief-die-ministerprasidenten“] Link zur Quelle (BVK)[/ilink]