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Die Initiative „Faktor Lebensqualität“ im Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) weist darauf hin, dass es in Zukunft keine Ausschreibungen bei Hilfsmitteln gibt, die individuell angefertigt und mit hohem Dienstleistungsanteil versehen sind. Patienten, die Stoma-Hilfsmittel tragen oder mit ableitenden Inkontinenzprodukten versorgt werden, gehören zu dieser Kategorie der Neuregelung. Das verabschiedete Heil-und Hilfsmittelgesetz (HHVG) der Bundesregierung hat dieses möglich gemacht, weil eine Verbesserung in der Qualität der Hilfsmittelversorgung unbedingt notwendig ist. Somit wird die Lebensqualität dieser Patienten erhöht, da ihre Versorgung nicht durch ungeeignete Ausschreibungen negativ beeinflusst wird. Stoma-Patienten beispielsweise benötigen eine individuelle Beratung bei der Auswahl ihrer Produkte, die eventuell auch noch individuell angepasst werden müssten; außerdem ändern sich ihre Bedürfnisse hin und wieder, sodass Flexibilität gefragt ist, was dienstleistungsintensiv ist. Unflexibilität durch streng standardisierte Produkte führt zu einer Minderung ihrer Lebensqualität, erklärt der BVMed. Weitere Informationen zu Änderungen finden Interessierte unter www.faktor-lebensqualität.de.

Quelle: BVMed