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Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) fordert für alle Hilfsmittel-Leistungserbringer und Homecare-Unternehmen eine zügige Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI), damit durch die vernetzte Gesundheitsversorgung die Prozessabwicklung effektiver gestaltet werden kann. Für die Verordnung von Gesundheits-Apps auf Rezept gibt es bereits das Digitale-Versorgung-Gesetz, kurz DVG, welches auch elektronische Verordnungen und Hilfsmittel-Verordnungen in einen effektiven Versorgungsprozess einbinden soll. Hierzu benötige man einen adäquaten Rahmen für die Ausgestaltung und Anwendung der Hilfsmittel-Verordnung in digitaler Form, so Dr. Marc-Pierre Möll als Geschäftsführer des BVMed. Außerdem ist die Ausgabe der elektronischen Heilberufsausweise von besonderer Wichtigkeit, weil Mitarbeiter von Hilfsmittel-Leistungserbringern und Homecare-Unternehmen über unterschiedliche Qualifikationen im Umgang mit Patienten im häuslichen Umfeld verfügen. Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) bildet hierzu die Grundlage. Das Land NRW soll den Prozess des Aufbaus des eGBR in Gang setzen, um die Ausgabe der Ausweise voranzutreiben. Doch ist vor dem Jahr 2021 nicht damit zu rechnen, da der Ausgabeprozess erst definiert und initiiert werden muss, was Zeit in Anspruch nimmt. Leistungserbringer im Hilfsmittel-Sektor könnten jedoch als Institution akkreditiert werden, dann würde der Empfang der digitalen Hilfsmittel-Verordnung zügiger voranschreiten, darauf weist der BVMed ausdrücklich hin. Diese sogenannte Institutionen-Akkreditierung könnte damit die Heilberufsausweise ergänzen. Das Unternehmen als solches und nicht einzelne Personen wären dann zum Empfang digitaler Verordnungen berechtigt. Entsprechende Regelungen würden dann durch das DVG II getroffen werden. Der BVMed warnt vor Verzögerungen im Versorgungsprozess elektronischer Verordnungen, weil Apotheken als Wettbewerber im Hilfsmittel-Bereich bereits den Anschluss an die TI umgesetzt haben, um auf digitale Verordnungen schnell und effektiv zu reagieren, denn auch Apotheken sind zur Abgabe von Hilfsmitteln berechtigt. 

Quelle: www.e-health-com.de