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In einer Stellungnahme des Bundesverbands für Medizintechnologie (BVMed) zum GSAV werden die aktuellen Regelungen für das eRezept kritisiert. BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Joachim M. Schmitt fordert, dass zum einen auch Homecare-Leistungserbringer die Möglichkeit bekommen sollen, digitale Verordnungen in Empfang zu nehmen. Und zum anderen soll nicht nur bei Arzneimitteln, sondern auch bei Hilfsmitteln die Chance bestehen, Verordnungen digital zu empfangen und abzurechen.  

Des Weiteren heißt es, dass Produkte wie Verbandsmittel, Blutzuckerteststreifen und bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung nicht nur von Apotheken angeboten werden sollen, sondern auch von Homecare-Unternehmen, die ihre Produkte digital verordnen. Dies soll auch für apothekenpflichtige Sprechstunden gelten, bei denen die digitale Verordnung des Empfangs und Zugriffs sonstiger Leistungserbringer noch nicht geklärt wurde.

Schon bald werden Apotheken mit einem Berufeausweis ausgestattet, mit dem ein Zugriff auf die Telematikinfrastruktur und die digitale Verordnung möglich ist. Da die sonstigen Leistungserbringer noch die nächsten Jahre auf einen Heilberufsausweis warten müssen, kritisiert der BVMed den beeinträchtigten Wettbewerb, der dadurch entsteht.

Um der Ungleichbehandlung entgegen zu wirken, schlägt der Verband vor, dass Patienten mithilfe eines Patientenwahlrechts die digitale Verordnung nutzen und an einen Leistungserbringer ihrer Wahl übermitteln können, denn dies wäre auch ohne eines Heilberufsausweises technisch machbar.

BVMed