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Die ambulante Schmerzversorgung ist nach Ansicht von Experten des Berufsverbandes der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland (BVSD) problematisch und somit ausbau- und verbesserungsfähig. Eine vertragliche Lösung hierzu wurde vom BVSD bereits erarbeitet, sie bedarf nur noch eines gesetzlichen Auftrages. Allerdings ist dies aus Sicht der Bundesregierung so nicht umsetzbar, denn die „spezialisierte ambulante Schmerzversorgung, kurz SASV, bedarf aufgrund der besonderen, auf die individuellen Bedürfnisse und Bedarfe ausgerichteten palliativen Zielsetzung einer Übertragbarkeit auf kurative Einzeltherapien, die so nicht gegeben sei“, das antwortete jedenfalls die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion zur Schmerzversorgung in Deutschland. Die SASV ist danach mit der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) vergleichbar. Doch bezeichnet eine Palliative Therapie nicht eine medizinische Behandlung, die auf Heilung (kurativ) abzielt, sondern auf Linderung von Symptomen oder der Reduzierung sonstiger nachteiliger Folgen, um die Lebensqualität der schwerkranken Patienten zu verbessern. Außerdem ist die Palliative Therapie nicht nur auf die letzte Lebensphase des Menschen beschränkt, sondern kann auch bei einer kausalen Tumortherapie im Anfangsstadium zum Einsatz  kommen, und ist daher konträr zur Kurativen Therapie zu betrachten, das ist auch die Meinung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die mit dem BVSD den Vertragsentwurf zum SASV entwickelt hat. Aber auch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die Krankenkassen sowie die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages unterstützen die Meinung des BVSD, die auch alle für überarbeitete spezialisierte ambulante Angebote sind. In Deutschland leben demnach rund 3,9 Millionen Patienten mit schweren, schwersten sowie chronischen Schmerzen, und auch psychischen Beeinträchtigungen, die alle Hilfe von 1.269 ambulant tätigen Schmerztherapeuten.

Quelle: aerzteblatt.de