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Seit Sonntag, den 3. April 2022 gelten in 14 von 16 Bundesländern Deutschlands Lockerungen beim Maskentragen in Geschäften und in Schulen. Nur in Kliniken und Pflegeinrichtungen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske weiterhin. In zwei Bundesländern, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, gelten Ausnahmeregelungen, denn diese Bundesländer haben sich weiterhin per Landtagsbeschluss der neuen Hotspot-Regelung angeschlossen, wonach Masketragen in Innenräumen verpflichtend ist. 

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) prangert die neuen Corona-Lockerungsmaßnahmen an und ruft die Bürger dazu auf, doch bitte in Innenräumen freiwillig eine Maske aufzusetzen, denn die Pandemie sei noch nicht vorbei. Er erklärte dazu, dass die Infektionsgefahr momentan noch riesig sei und dass nach Ostern wohl erst die Welle langsam gebrochen sei. Der bundesweite Rechtsrahmen in Bezug auf das Infektionsschutzgesetz gibt jedoch Lockerungen vor, sodass Lauterbach an die Vernunft aller Bürger:innen appelliert, einen wirksamen Schutz gegen die Omikron-Variante des Virus auch weiterhin zu benutzen.  

Der Befürworter der Lockerungsmaßnahmen, Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), verteidigt die Gesetzesregelung, denn die Lage in deutschen Krankenhäusern sei stabil, obwohl immer noch viele Menschen pro Tag sterben, und jedem Bürger und jeder Bürgerin sei mittlerweile ein Angebot zum Impfen unterbreitet worden. Ein missbräuchlicher Umgang mit der Hotspot-Regelung könnte danach auch gerichtlich gestoppt werden, erklärte er dem „ARD-Morgenmagazin“ gegenüber. Der Minister setzt dabei auf Eigenverantwortlichkeit.  

Quelle: www.aerzteblatt.de