Seite wählen

Österreichische Kunden können seit sehr kurzer Zeit PCR-Tests des Biotechnologie-Unternehmens Novogenia mit Sitz in Salzburg online bei DM kaufen, um damit eine Speichelprobe zu entnehmen, die anschießend auf das Vorhandensein des Coronavirus untersucht wird. Sollte also jemand nach der Testung und Einsendung der Speichelprobe positiv sein, heißt das, dass der Betroffene sich nach Bekanntgabe des Analyse-Ergebnisses (nach ein bis drei Tagen) per E-Mail sofort in Quarantäne begeben und das Gesundheitsamt informieren muss. Gekauft werden kann das Testmaterial über das Online-Portal des deutschen Drogeriekonzerns dm. Die Tests sind zurzeit allerdings ausverkauft, da die Nachfrage riesig war. Der PCR-Test, der zur Standard-Diagnostik des SARS-CoV-2-Virus gehört, ist zudem auch noch sehr teuer; er kostet über 100 Euro pro Speicheltest. Er weist mit Hilfe einer chemischen Reaktion, der sogenannten Polymerase-Kettenreaktion nach, ob genetisches Material des Coronavirus in der Probe aus Mund oder Rachen vorhanden ist. Das Robert-Koch-Institut (RKI) ist von den Testerfolgen nur mäßig begeistert, denn die Fehlerquote bei Selbsttestung ist zu hoch. Ein falscher Umgang mit den Proben, wie beispielsweise ein unsachgemäßer Transport, der auch möglichst kühl vonstattengehen soll, lässt Zweifel am Ergebnis der Testung aufkommen. Ein negatives Ergebnis stellt auch nur eine Momentaufnahme dar und hat damit wenig Aussagekraft. Außerdem müssten immer zwei Proben, die parallel aus den oberen und den tieferen Atemwegen genommen werden, analysiert werden, um ein eindeutiges Ergebnis zu erhalten. Auch hält das RKI wenig von ungezielten Testungen mit Personen, die keine oder nahezu keine Symptome aufweisen, sodass diese Selbsttest wohl eher nicht über deutsche Dorgeriemarktketten angeboten würde, denn vorher wurden in Österreich auch nur Menschen aus medizinischen und bildungsnahen Berufsgruppen getestet, oder aber Personen mit Symptomen der Covid-19-Atemwegserkrankung. Selbst für Apotheken gilt in Deutschland, dass an Laien keine Antikörper-Schnelltests verkauft werden dürften; das verbietet die Medizinprodukteabgabeverordnung (MPAV). 

Quelle: pharmazeutische-Zeitung.de