Dänemark macht vor, was in in Deutschland vor Kurzem auf der Mitgliederversammlung des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller in Berlin diskutiert wurde. Das skandinavische Land will den Apothekern mehr Kompetenzen geben, indem spezialisierte Apotheker das Recht haben, unter bestimmten Umständen verschreibungspflichtige Medikamente zu verordnen und auch Folgerezepte auszustellen. Der Gesetzesentwurf zu dieser Gesundheitsreform wurde dafür bereits schon im Juli vorgelegt. Ab Sommer 2019 soll es dann soweit sein, dass dänische Apotheker, sogenannte Behandlungsapotheker, Arzneimittel verordnen dürfen, die vorher bereits von einem Arzt verordnet wurden und mit denen Patienten stabil eingestellt sind. Die Dänische Behörde für Patientensicherheit gibt die Details der Regelung noch bekannt. Außerdem wird eine sogenannte Medikamentenkarte eingeführt, die Fehl- und Doppeluntersuchungen vermeiden kann und von Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern gleichermaßen genutzt und auf den aktuellen Stand gebracht werden kann. Nur Apotheker, die dieses IT-System benutzen, ist es überhaupt erlaubt, Verschreibungen vorzunehmen und auch nur in der kleinsten Packungsgröße. Das aber wollen der Dänische Apothekerverband sowie der Dänische Verband der pharmazeutischen Industrie nicht hinnehmen, weil sie erhöhte Kosten befürchten. Sie fordern Ausnahmen dieser Regelung und eine Abgabe von Packungsgrößen, die der letzten Arztverordnung entspricht. Ähnliches wie in Dänemark kann man sich hierzulande auch vorstellen. Politiker sowie Pharma-und Kassenvertreter haben das Ausstellen von Folgerezepten, die Abgabe von Arzneimitteln im Notfall und das Impfrecht bereits schon diskutiert.
Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de