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Die „Bild“ griff kürzlich das Thema Hilfsmittelverträge auf und warf der DAK Gesundheit vor, dabei besonders stark an den Versicherten zu sparen. So zahle die Krankenkasse pro Monat eine Pauschale für Inkontinenzhilfen in Höhe von nur 12,50 Euro, deutschlandweit der niedrigste Betrag. DAK-Chef Prof. Dr. Herbert Rebscher verwies Kritiker nun an den GKV-Spitzenverband. Dieser lege fest, welche Hilfsmittel erstattet werden dürfen und welche nicht. Die Qualitätskriterien seien dabei veraltet.

Gegenüber „Apotheke Adhoc“ verteidigte sich Rebscher am 9. Juni, die Produkt- und Qualitätsanforderungen seien nicht verhandelbar. Der GKV-Spitzenverband entscheide, welche Hilfsmittel in das Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen oder daraus gestrichen werden. Die Qualitätskriterien in der Produktgruppe 15, also Inkontinenzhilfen, seien alles andere als auf dem neuesten Stand, sondern entsprächen dem Erkenntnisstand von 1993. Die Kasse dürfe dabei ausschließlich Hilfsmittel erstatten, die im Verzeichnis gelistet sind. Rebscher schließe sich der Meinung an, dass die Hilfsmittelversorgung der Versicherten in Deutschland verbessert werden müsse.

Kommentar: Inkontinenzhilfen gehören zu den Produkten, für die der GKV-Spitzenverband Festbeträge bestimmt. Die Festbeträge begrenzen die Leistungspflicht der GKV und damit den Versorgungsanspruch der Versicherten. Die Festbeträge für Inkontinenzhilfen sind noch aus dem Jahr 2007. Für aufsaugende Inkontinenzprodukte bewegen sie sich brutto zwischen 0,19 Euro (Rechteckvorlagen) und 0,69 Euro (Inkontinenzhosen). Krankenkassen können mit Leistungserbringern Vergütungen unterhalb des Festpreises vereinbaren. Für 12,50 Euro erhält ein Versicherter umgerechnet 65 Vorlagen oder 18 Inkontinenzhilfen der größten Größe bzw. Saugleistung.

Daraus ergeben sich zwei mögliche Konsequenzen: Entweder ein Leistungserbringer oder Hersteller ist bereit, Inkontinenzhilfen, die weit unter dem Festbetrag liegen, zu liefern, oder der Versicherte zahlt privat zu, um eine ausreichende Menge Inkontinenzhilfen zu erhalten.

Laut einer aktuellen Marktstudie von Summary Seven wenden Kassen derzeit etwa 0,2 Prozent ihrer Mittel für aufsaugende Inkontinenzhilfen auf. Detaillierte Angaben zum Marktvolumen, Erstattungsniveau, Wettbewerbern inklusive einer detaillierten Entwicklungsprognose finden Sie im Report [ilink url=“https://summaryseven.de/product/aufsaugende-inkontinenz-deutschland/“] „Marktwissen: Aufsaugende Inkontinenz“[/ilink] . Weiterführende Fragen beantworten wir Ihnen natürlich gerne!

[ilink url=“http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/inkontinenz-dak-chef-herbert-rebscher-zu-hilfsmittel-vertraegen/“] Link zur Quelle (Apotheke Adhoc)[/ilink]

[ilink url=“http://www.bild.de/geld/wirtschaft/gesetzliche-krankenkassen/so-sparen-krankenkassen-bei-senioren-41153446.bild.html“] Link zur Quelle (Bild)[/ilink]