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Nach dem Willen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) darf es in Zukunft nicht sein, dass Patienten dazu angehalten werden, elektronische Verordnungen bei bestimmten Leistungserbringern einzureichen. Fritz Becker, Vorsitzender des DAV, warnt ausdrücklich vor einer Steuerung der über 70 Millionen gesetzlich versicherten Bürger. Ein Selbstbestimmungsrecht auf eine freie Wahl des Arztes und anderer Leistungserbringer sowie die Wahl des Versicherten auf Einlösung seines E-Rezeptes in einer von ihm gewählten Apotheke, sind Forderungen des DAV an den Gesetzgeber, die bindend sind und nicht von Großunternehmen wie dem Versandhandel oder IT-Unternehmen unterwandert werden dürfen. Im Rahmen der Digitalisierung, die auch viele Vorteile für den Patienten mit sich bringt, soll der Patient immer noch entscheiden dürfen, wo er seine Rezepte einlöst und von wem es sich behandeln lässt. Zur Zeit gibt es aber noch keine deutschlandweite Lösung zur Verwaltung der E-Rezepte; daran wird noch gearbeitet. Der DAV versucht gerade, eine App aufzubauen, die kostenfrei, wettbewerbsneutral und benutzerfreundlich ist, damit der Patient der Zukunft sein Rezept einsehen, lesen, verwalten sowie in jeder beliebigen Apotheke einlösen kann. Als federführender Gesellschafter der gematik, die den Grundstein der Telematikinfrastruktur legt und weiter ausbaut, ist der DAV dafür in der Verantwortung, dass technische Standards entwickelt und auch umgesetzt werden, ohne dass die Gewinnmaximierung einzelner Leistungserbringer und somit eine Patientensteuerung im Vordergrund stehen. Patientenschutz ist dem Verband sehr wichtig, denn die Web-App soll zukünftig auch über gewisse Zusatzfunktionen verfügen, die dem Patienten Sicherheit bieten, wie Arzneimitteltherapietreue, Einnahmeerinnerungen und Verfallsdaten-Hinweise zu den Arzneimitteln.

Quelle: Pharmazeutische Zeitung