Bereits zu Beginn des letzten Jahres wurde das Ordnungswidrigkeitsverfahren des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz (LfDI) gegen das Versicherungsunternehmen Debeka eröffnet. Da sich der Verdacht der Datenschutzverstöße im Laufe der Ermittlungen bestätigt hatten, wurde das Verfahren zum Jahresende abgeschlossen. Die Debeka muss eine Geldbuße in Höhe von 1,3 Mio. Euro zahlen.
Die Debeka hatte bei der Anwerbung von Neukunden gegen den Datenschutz verstoßen: Vertriebsmitarbeiter sollen die Staatsbeschäftigten dazu veranlasst haben, ihnen gegen Barzahlung Kontaktdaten von Kollegen zu liefern, um diese als Kunden zu gewinnen. Die internen Regeln des Datenschutzes seien nun überarbeitet worden und würden die gesetzlichen Standards für den Datenschutz in vollem Maße erfüllen.
Weitere Ermittlungen laufen derzeit seitens der Koblenzer Staatsanwaltschaft. Dabei geht es um den Verdacht der Bestechung, der Anstiftung zur Verletzung des Dienstgeheimnisses und des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen durch Mitarbeiter der Debeka. Es soll außerdem geprüft werden, ob sich Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in diesem Sachverhalt schuldig gemacht haben könnten.
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