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Die Ausschreibung der AOK Hessen reduziert nach Aussagen des Dekubitus-Forums des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed) die Auswahl des Hilfsmittels und berücksichtige nicht deren Qualität und individuelle Eignung. Die Auswahl des richtigen Antidekubitus-Hilfsmittels sei entscheidend für eine zuverlässige Versorgung des Patienten. Um eine qualitative Versorgung garantieren zu können, dürften verschiedene Dekubitussysteme jedoch nicht pauschalisiert werden. Andernfalls müssten die Krankenkassen bei einer Fehlversorgung mit Folgekosten rechnen. Die BVMed-Experten verlangen von den Krankenkassen, dass die gemeinsam erarbeiteten Qualitätskriterien für die Dekubitusversorgung weiterhin berücksichtigt werden.

Kommentar: In den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und den Spitzenorganisationen sämtlicher Leistungserbringer aus dem Jahr 2009 wurden Zweckmäßigkeitskriterien von Ausschreibungen formuliert. Hierbei wird eine Empfehlung gegen Ausschreibungen dann ausgesprochen, wenn die Leistung nicht standardisierbar ist und daher auch keine vergleichbaren Angebote für individuelle Versorgungsfälle eingereicht werden können. Die Historie der Ausschreibungen zeigt jedoch, dass die Erfahrungen nicht nur negativ waren: Nachdem die erste Ausschreibung der AOK Hessen im Bereich Anti-Dekubitus im Jahr 2008 durchgeführt worden ist, folgten auch die AOK’en Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt mit Ausschreibungen in der PG 11.

[ilink url=“http://www.bvmed.de/presse/pressemitteilung/dekubitus-forum-kritisiert-ausschreibung-der-aok-hessen-versorgungsqualitaet-der-patienten-in-gefahr.html“]Link zur Quelle (BVMed)[/ilink]