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Ein Konzept des Wissenschaftlichen Beirats für eine Reform des Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, kurz Morb-RSA, wird in einem Sondergutachten erarbeitet und vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) zeitnah, das heißt im zweiten Quartal 2018, vorgelegt. Nach Erstellung des Sondergutachtens durch den Beirat zur regionalen Verteilungswirkung des RSA soll ein Gesamtkonzept zur Reform des Morbi-RSA erstellt werden, damit soll vor allem Manipulationen bei der Verteilung des Geldes aus dem Gesundheitsfonds entgegengewirkt werden. Der Morbi-RSA sollte ursprünglich für einen gerechten Wettbewerb zwischen den Kassen sorgen und Unterschiede in der Versichertenstruktur zwischen den einzelnen Kassen ausgleichen, weil Versicherte einiger Kassen an behandlungsintensiveren Krankheiten leiden und dafür Geld aus dem Fonds bekommen. Durch diese Maßnahmen versucht man nun, die Manipulationsresistenz zu prüfen und zu stärken, wie aus einer Anfrage der Fraktion Die Linke hervorgeht. Die Antwort hierzu kommt von der Bundesregierung. Das Ministerium hat bereits im Dezember 2016 den Beirat mit diesem Sondergutachten betraut und die Auswirkungen verschiedener Vorschläge zur Reform des Morbi-RSA Ende November 2017 ausgewertet. Bislang ist der RSA laut Bundesregierung ein Ausgleichssystem, das im internationalen Vergleich überzeugt und dadurch die Beitragssätze einzelner Krankenkassen auf einem erträglichen Niveau hält. Die Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs diene langfristig allerdings dazu, sich vor Manipulationen zu schützen. Um allerdings kontinuierlich den Weiterentwicklungsbedarf des Morbi-RSA zu ermitteln, bedarf es einer Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zu einer regelmäßigen gutachterlichen Überprüfung.

Quelle: www.bundestag.de