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Eine Leitlinie in der telemedizinischen Versorgung von Patienten mit Hautkrankheiten nach gewissen Qualitätsstandards wurde soeben von Experten des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD) und der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) herausgegeben und veröffentlicht. Die S2k-Leitlinie „Teledermatologie“ der Kooperation enthält Vorschläge und Empfehlungen auf wissenschaftlicher Grundlage zur qualitätsgesicherten Behandlung von Patienten in der Telemedizin. 

Für verschiedene Krankheitsbilder, wie zum Beispiel häufige Hauterkrankungen wie Schuppenflechte, Neurodermitis, Hautkrebs sowie akute und chronische Wunden, die dermatologisch abgeklärt werden müssen, gelten die Empfehlungen, die das Vorgehen von Dermatologen definieren und auf die sich Hautärzte berufen können.   Die dermatologische Leitlinie in der telemedizinischen Behandlung von Patienten ist auf der Basis von Evidenzrecherchen und Erfahrungen von Fachleuten entstanden. Sie gilt für die Primärdiagnostik ebenso wie für Verlaufskontrollen verschiedener Hautbilder, obwohl ein primärdiagnostisches Vorgehen nicht bei allen Krankheitsbildern angezeigt ist. Die Erstdiagnostik von Schuppenflechte und Neurodermitis sollte nach einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt gestellt werden und nicht auf der Basis eines teledermatologischen Befundes. Andere visuell gut erkennbaren Hautbilder sind meist eindeutig und können telemedizinisch diagnostiziert und identifiziert werden, zu denen auch ansteckende Hautkrankheiten, Ekzeme und gutartige Tumore sowie schwarzer und weißer Hautkrebs gehören. Künstliche Intelligenz (KI) sollte allerdings bei Hautkrebs beider Typen nicht zum Einsatz kommen.  

Für Ärztinnen und Ärzte in der Dermatologie gibt es zwei verschiedene Technologien, die zur Bestimmung von Hauterkrankungen im Einsatz sind und die die Leitlinie definiert:  

Das Store-and Forward-Verfahren ist eine Datenübertragung, bei der die Daten erst zwischengespeichert und später erst zur Auswertung gelangen. Bei der Realtime-Technologie wird in Echtzeit, wie zum Beispiel in der Videoschalte, direkt der Hautbefund gestellt. Die Experten beider Fachgesellschaften wie der BVDD-Präsident Dr. Klaus Störmer, der die Leitlinie mit anderen Kollegen ausgearbeitet hat, verspricht sich von der leitliniengerechten Teledermatologie einen wichtigen Schritt in der angemessenen Unterstützung von Dermatologen sowie ihren Patienten, und hofft auf eine gute Umsetzbarkeit der Leitlinie im stark visuell geprägten Bereich der Medizin.  

Quelle: e-health-com.de