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Bei der kürzlich stattgefundenen Tagung der Deutschen Gesellschaft für Kassenarztrecht gab Joachim Becker, Leiter der Abteilung „Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung“, einen Ausblick bezüglich der geplanten Gesetzesänderungen im Jahr 2020.  

Zu Beginn des neuen Jahres werde das Ministerium ein neues Verhältnis der Gebührenordnung für Ärzte sowie des Erweiterten Bewertungsmaßstabs ausarbeiten. Außerdem steht das Thema Notfallversorgung im Fokus des Bundesgesundheitsministeriums, da bereits veröffentlichte Gesetzesvorschläge, u.a. im Bereich der Intensivpflege, nun weiter überarbeitet werden sollen.

Das wohl wichtigste Vorhaben scheint die Einrichtung von Terminservicestellen (TSS) zu sein, welche ab 2020 vierundzwanzig Stunden pro Tag sowie am Wochenende erreichbar sein sollen. Laut Becker spricht der gemeinsame Aufbau der Stellen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für ein erfolgreiches Konzept. Die TSS sind als Antwort auf das im März 2019 verabschiedeten Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zu verstehen. Zuletzt geriet das TSVG aufgrund der reformierten Gremienstrukturen der Krankenkassen in die Kritik.

Hinsichtlich anderer potenzieller Gesetzesänderungen, wie zum Beispiel Vergütungsrichtlinien oder Mindestsprechzeiten, plane das Ministerium die Entwicklung der neuen Projekte zunächst abzuwarten. 

Quelle: Ärzteblatt