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Das Gesetz zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Data Space), kurz EHDS, ist beschlossen, darauf haben sich Vertreter des EU-Parlaments und die EU-Mitgliedstaaten soeben geeinigt. Für alle EU-BürgerInnen bedeutet dies primär eine verbesserte Gesundheitsdaten-Nutzung, auch im Ausland, und sekundär auch einen Nutzen von Wissenschaft und Forschung zum Schutz der allgemeinen Gesundheit.  

Kritisiert wurden immer die zu unübersichtliche und zu stark variierende Datennutzung und der schlechte Zugang zu Daten im Ausland. Das soll sich nun in Hinsicht auf den medizinischen und pharmazeutischen Datenaustausch ändern, denn Arztpraxen und Apotheken profitieren von KI-generierter und automatischer Übersetzung in jeweiliger Landessprache. Deutsche Politiker wie der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese sind sehr zufrieden mit dem neuen Gesetzesentwurf zum EHDS, welcher Menschenleben retten wird.  

Die effektive Nutzung von Gesundheitsdaten zur Primär- und Sekundärnutzung unterliegt dabei strengen und einheitlichen Datenschutz-Kriterien. Forschende dürfen Daten nur anonymisiert nutzen und nur dann, wenn PatientInnen einverstanden sind, denn nach wie vor liegt immer noch die Kontrolle über die Datennutzung beim jeweiligen Patienten. Eine Widerspruchlösung ist mit dem Opt-Out-Verfahren verknüpft. Sensible Daten, beispielsweise für die Genforschung, sind besonders geschützt.  

Der EHDS-Beschluss hat aber nicht nur Zuspruch ausgelöst, obwohl er der „Digitalstrategie der Bundesregierung die Krone aufsetzt“ und eine Weiterführung des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) ist. Kritikern gehen die Datenschutz-Maßnahmen nicht weit genug, denn statistische Daten des öffentlichen Interesses sind davon nicht betroffen. Fehldiagnosen und Missverständnisse bei Arztbesuchen in der EU werden allerdings vermieden, wenn die elektronische Patientenakte (ePA) im Ausland zugänglich ist.  

Quelle: aerzteblatt.de