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Auf dem Deutschen Ärztetag in Erfurt am 8. Mai 2018 wird Bewegung in den Bereich der telemedizinischen Anwendungen kommen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ist ein Befürworter von Fernbehandlungen mit Hilfe digitaler Technik und wird dieses auf dem Ärztetag kundtun. Auch die Mediziner wollen das Fernbehandlungsverbot kippen. Bislang sind Erstdiagnosen via Telefon und Videoschalte verboten, aber auch eine Beratung nicht vorstellig gewordener Patienten. Spahn spricht sich eindeutig für Online-Behandlungen aus, auch bei der ersten Behandlung eines Patienten, ohne dass der Arzt den Patient kennengelernt hat. Julia Klöckner, ebenfalls von der CDU, glaubt, dass Videosprechstunden vor allem für die Landbevölkerung von Vorteil sind, da lange Anfahrtswege und lange Wartezeiten beim Arzt entfallen. Es gibt zudem laut Spahn diverse Krankheitsbilder, die einfachen Klärungen unterliegen, und somit auch per Videosprechstunde medizinisch versorgt werden können. Dies gilt allerdings nicht für alle Krankheiten, die einen persönlichen Kontakt zum Arzt nicht ersetzen werden können. Der Paragraf 7 der Musterberufsordnung für Ärzte schreibt den Ärzten bislang folgendes vor: „Ärztinnen und Ärzte dürfen individuelle, ärztliche Behandlung, insbesondere auch Beratung, nicht ausschließlich über Print- und Kommunikationsmedien durchführen. Auch bei telemedizinischen Verfahren ist zu gewährleisten, dass eine Ärztin oder ein Arzt die Patientin oder den Patienten unmittelbar behandelt.“

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