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Patienten müssen sich auf häufigere Zuzahlungen und neue Rabattarzneimittel einstellen, wenn sie Rezepte in ihrer Apotheke einlösen, so der Deutsche Apothekerverband (DAV). Für die Versicherten aller gesetzlichen Krankenkassen gilt die Absenkung sog. Festbeträge und Zuzahlungsbefreiungsgrenzen. Im Gegensatz dazu sorgen neue Rabattverträge nur bei den Versicherten der jeweils betroffenen Kassen für eine Umstellung ihrer Medikation.

Der Anteil der zuzahlungsfreien Arzneimittel, deren Preis mindestens 30 Prozent unter dem so genannten Festbetrag liegt, ist zum 1. Juli auf 12,9 Prozent gesunken (4.215 von 32.579 Arzneimitteln). Vor einem Monat hatte der Zuzahlungsbefreiungsanteil noch bei 17,6 Prozent gelegen, vor einem Jahr sogar noch bei 18,5 Prozent. 

Zum 1. Juli hatten die Kassen auch die Zuzahlungsbefreiungsgrenzen für 12 der 13 abgesenkten Festbeträge angepasst, darunter für Blutdrucksenker, Herzpräparate und Magenmittel. Laut GKV-Spitzenverband wollen die Kassen dadurch 260 Mio. Euro pro Jahr sparen.

Für die 1,8 Mio. Versicherten der KKH Allianz gelten seit 1. Juli neue Rabattverträge für mehr als 60 Wirkstoffe. Für die 800.000 Versicherten der Deutschen BKK wurden nach eigenen Angaben 136 Wirkstoffe als Rabattarzneimittel zum 1. Juli ausgeschrieben. Die Barmer GEK mit ihren 8,6 Mio. Versicherten folgt mit Rabattverträgen für mehr als 60 Wirkstoffe, die zum 1. August in Kraft treten.

[ilink url=“http://news.doccheck.com/de/article/209926-mehr-zuzahlungen-fuer-arzneimittel/“] Link zur Quelle (Doccheck.com)[/ilink]