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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gerade erst in Berlin die Entscheidung getroffen, dass Patienten, denen eine Amputation des Fußes infolge des Diabetischen Fußsyndroms drohen könnte, eine Zweitmeinung eines Arztes mit Expertise auf diesem Gebiet einholen können, die von den Krankenkassen der betroffenen Patienten finanziell getragen werden würde. Ein unabhängiges ärztliches  Zweitmeinungsverfahren soll laut G-BA gewährleisten, dass weniger invasive und dafür konservative alternative Behandlungsmöglichkeiten im Einzelfall nicht ausgeschlossen sind, wie beispielsweise eine chirurgische Wundreinigung des betroffenen Fußes, eine Therapie mittels Druckentlastung, Behandlungen von Infektionen sowie durchblutungsfördernde Maßnahmen, um eine Amputation aufgrund schlecht heilender Wunden zu vermeiden. Bislang gab es einen Anspruch auf eine qualifizierte Zweitmeinung nur für Operationen an Gaumen- und Rachenmandeln, bei Frauen bei Entfernungen der Gebärmutter und bei Eingriffen am Schultergelenk mittels Arthroskopie. Betroffene Patienten mit Diabetischem Fußsyndrom finden detaillierte Informationen zu Ärzten für ein Zweitmeinungsgespräch im Internet auf der Webseite des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Auch Ärzte müssen besonders qualifiziert sein, wenn sie die Genehmigung zur Zweitmeinung bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen und abrechnen. Fachärzte der Fachrichtungen Innere Medizin und Angiologie; Innere Medizin und Endokrinologie sowie Diabetologie; Gefäßchirurgie; Allgemeinmediziner mit Zusatzbezeichnung Diabetologie sowie Innere Medizin mit derselben Zusatzbezeichnung sind zur Zweitmeinung nach Antragstellung und Genehmigung dazu berechtigt. Außerdem wurde das IQWiG als Institut für Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen damit beauftragt, unabhängige und wissenschaftlich fundierte Informationen zu diesem Themenkomplex zusammenzutragen, die dann auf der Webseite des Instituts publiziert werden und nachgelesen werden können.

Quelle: Ärzteblatt