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Die neue Regelung der Pflegeausbildung, die eine einheitliche Ausbildung von Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegern vorsieht, soll im Jahr 2020 starten, um den Pflegenotstand zu beseitigen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), der erst seit einer Woche im Amt ist, wird jetzt die in der Theorie angedachten Änderungen zur Pflegeausbildung der vorigen Wahlperiode in die Praxis umsetzen. Dazu gehört, dass die Attraktivität des Pflegeberufs erhöht wird und damit mehr Berufseinsteiger den Weg in die Pflege finden. Die Pflegeausbildung an sich und die entsprechenden Prüfungen in der Pflegeausbildung gehören dabei zu den Mindestanforderungen, die die Verordnung regelt. Im ersten Schritt ist die Ausbildungs- und Prüfungsordung zur Abstimmung an die übrigen Ressorts weitergegeben worden. Auch die Personaluntergrenzen in Krankenhäusern soll Spahn regeln. Diese Regelung soll bereits zum 1. Januar 2019 in Kraft treten und vor allem die Untergrenzen an Fachkräften in allen Stationen, aber auch in der Notaufnahme, am Tage und in der Nacht, festlegen. Die zusätzlichen Fach-Personalkosten müssten von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen werden und nicht vom Krankenhaus. Zudem sollen zum genannten Zeitpunkt Personaluntergrenzen für den Bereich der Intensivpflege festgelegt werden. Sollten Spitzenverbände von Krankenkassen und Krankenhäusern keine Einigung erzielen, wäre laut Bundesrat das Bundesgesundheitsministerium dafür zuständig, die Regelung durch Verordnung festzulegen.

Pharmazeutische Zeitung