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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn will, dass Patienten in Zukunft von digitalen Versorgungsansätzen profitieren. Der Referentenentwurf des CDU-Politikers zum „Gesetz für eine bessere Versorgung und Innovation“ soll den Weg dafür ebnen. Gesundheits-Apps, die Patienten bei der Einnahme ihrer Arzneimittel unterstützen, wie zum Beispiel Diabetiker oder Menschen mit Bluthochdruck, gehören in diese Kategorie. Demnächst könnten die Kosten dieser Apps von der GKV erstattet werden, wenn der Arzt diese verschreibt; zunächst vorläufig für ein Jahr. Der Hersteller der Apps ist verpflichtet, Qualitätskriterien wie Datenschutz und Sicherheit, Transparenz sowie Nutzerfreundlichkeit zu berücksichtigen. In diesem einen Jahr muss der Hersteller dann beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nachweisen, dass die vom ihm entwickelten Apps Vorteile für den Patienten mit sich bringen. Der GKV-Spitzenverband verhandelt dann, welche Vergütung dem Hersteller zugeht. Das digitale Versorgungsgesetz sieht auch vor, dass Arztbriefe in Zukunft nicht mehr per Fax übermittelt werden, sondern elektronisch, ansonsten droht Honorarkürzung. Neben der Versendung von E-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und E-Rezepten, hält das neue Gesetz auch die elektronische Übermittlung von Heil-und Hilfsmittelverordnungen bereit, wie genau das funktionieren soll, werden entsprechende Pilotprojekte zeigen. Der Innovationsfonds wird bis 2024 ausgeweitet, damit Förderungen effizienter werden. Der Gesetzesentwurf des Ministeriums sieht auch vor, dass Krankenkassen sich an den Kosten der Entwicklung digitaler Innovationen beteiligen können, allerdings nur mit zwei Prozent ihrer finanziellen Reserven.  

Quelle: www.mtd.de