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Die geplanten Regelungen der Bundesregierung zur Digitalisierung des Gesundheitswesens wurden von allen Bundestagsfraktionen grundsätzlich angenommen. Bei der heutigen ersten Lesung der beiden Gesetzesentwürfe im Bundestag hat sich die EU jedoch für weitere Regelungen ausgesprochen. Allerdings kritisieren Linke und AfD widersprüchliche Lösungsansätze bei der Nutzung von Gesundheitsdaten.
Nach der Debatte wurden dem Ausschuss der Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG) und eines Gesetzes zur Nutzung von Gesundheitsdaten (GDNG) zur weiteren Diskussion vorgelegt. Der Gesundheitsausschuss wird nächste Woche eine Expertenanhörung abhalten.
Kernstück ist ein elektronisches Archiv, das dabei hilft, ein Widerspruchsverfahren (Opt-Out) zu durchbrechen. Ab 2025 sollen die Krankenkassen sie für ihre Versicherten einrichten müssen. Auch das E-Rezept soll mit den beiden Gesetzen weiterentwickelt und praxistauglicher werden.

Kritik wurde aus ärztlicher Sicht an der einfachen Umsetzung der Reformen geübt. Die Implementierung der Anwendungen in den Praxisverwaltungssystemen verhindere, dass Ärztinnen und Ärzte einen Mehrwert sehen könnten.
Uneinigkeit herrschte auch bei der Frage, wie viele Kompetenzen die Krankenkassen erhalten sollen, Daten ihrer Versicherten auszuwerten, um sie beispielsweise zu möglichen Wechselwirkungen in der ihnen verordneten Medikation oder besondere Risikofaktoren für Krebserkrankungen zu kontaktieren. Die Ampelparteien erklärten demgegenüber, dass die beiden Gesetze Patientinnen und Patienten mehr Autonomie über und Einblick in ihre eigenen Gesundheitsdaten geben würden als je zuvor. „Wir wollen, dass Patienten eine Datenbrille erhalten und selbst entscheiden können, wer Einblick in diese Daten erhalten wird“ (Grüne).

Quelle: aerzteblatt.de