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Der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) haben soeben mitgeteilt, dass die gesetzlichen Krankenkassen und die Krankenhäuser in Deutschland eine Vereinbarung zur Digitalisierung unterzeichnet haben. Damit steht der Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) ab Oktober nichts mehr im Weg, zumal die Kassen 400 Millionen Euro investiert haben, um die TI mit Hilfe von Kartenterminals, Konnektoren und anderen für die Umsetzung der Ti notwendigen digitalen Zertifikate voranzutreiben. Jeder Krankenhausarzt soll digital so ausgestattet sein, dass er persönlich alle Dokumente signieren kann. Doch GKV-Spitzenverband und DKG kritisieren die vorgeschriebenen Anforderungen, weil entsprechende zusätzliche Ausstattungen sehr teuer wären. Doch hierfür wäre eine Gesetzesänderung notwendig, wenn die Kartenterminals in ihrer Anzahl verringert werden würden, sodass nicht jeder Arzt – wie gesetzlich vorgeschrieben – Notfalldaten und Arztbriefe an seinem persönlichen Kartenterminal signieren könnte. Die jährlichen Betriebskosten dieser Digitalisierungsmaßnahme belaufen sich ohnehin schon auf 18 Millionen Euro. Allen Akteuren im Gesundheitswesen drohen bei Nichtbefolgung des E-Health-Gesetzes empfindliche Strafzahlungen. DKG und GKV-Spitzenverband kritisieren dieses Vorgehen, da die Industrie nicht mit der nötigen Technik für die TI nachkommt. Verursacher sind also nicht die Krankenhäuser, deshalb dürfe es auch keine Sanktionen geben.

Quelle: www.pharmazeutische-zeitung.de