Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach plant eine ausgeweitete Digitalisierungsstrategie seines Bundesministeriums, um mehr Orientierung in Bezug auf Versorgungsprozesse, Datennutzung und Technologie-Alternativen in der Gesundheitsversorgung von morgen zu generieren.
Daraus folgt dann eine Gesetzgebung mit zwei neuen Gesetzen, die den Neustart „Digitalisierung und Datennutzung“ unterstützen soll: Das Digitalgesetz wartet nach dem Gesetzesvorhaben des BMG mit digitalen Lösungsansätzen auf und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für Forschungsdaten, die dezentral gespeichert werden sollen. Das zuletzt genannte Gesetzesvorhaben umfasst auch die Datenschutzaufsicht bundesländerübergreifend, koordiniert durch nur jeweils einen Landesdatenschutzbeauftragten, sowie die Weiterentwicklung des Datenforschungszentrums Gesundheit, kurz FDZ, bis zum Jahre 2026.
Prof. Karl Lauterbach wünscht zudem mit Hilfe des Digitalgesetzes einen Neuanfang für die elektronische Patientenakte (ePA), das elektronische Rezept (E-Rezept) sowie für die Gesundheitsdatennutzung in der Gesundheitsversorgung und für Forschungszwecke, in Zusammenarbeit mit beispielsweise dem Krebsregister und Daten der Krankenkassen.
Die neu aufgestellte Digitalisierungsstrategie umfasst danach auch die Nutzung der ePA für alle gesetzlich Versicherten bis zum Ende des Jahres 2024 per Opt-Out-Verfahren. Des Weiteren sieht Lauterbach eine 80-prozentige Nutzung mit digitaler Medikamentenübersicht (Medikationsplan) gegen ungewollte Wechselwirkungen vor. Das E-Rezept soll für alle verbindlich werden, und zwar ab Januar 2024. Die gematik bekommt zudem die Funktion einer Digitalagentur. Träger ist zu 100 Prozent der Bund, der auch die Handlungsfähigkeit weiter stärkt. Die Digitalagentur bekommt VertreterInnen aus BfDI, BSI, Medizin und Technik zur Seite gestellt, um wichtige Entscheidungen besser treffen zu können. Apotheken und Gesundheitskioske sollen eine besondere Rolle, vor allem in ländlichen Regionen, übernehmen. Sie verfügen dann über assistierte telemedizinische Anwendungen für PatientInnen. Auch sollen Behandlungsprogramme des Disease-Management-Programms (DMP) stärker digitalisiert werden, um chronisch Kranke evidenzbasiert zu unterstützen.
Quelle: e-health-com.de