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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) will sich gegen eine Entscheidung des Bundesschiedsamts vom Oktober 2016 wehren. Damals hatte die Schiedsstelle festgelegt, dass Krankenhäuser beziehungsweise Klinikärzte mit jedem Patienten, der entlassen wird, ein Abschlussgespräch führen müssen. In dem Gespräch geht es um die weitere ambulante Versorgung mit Medikationsplan und eventueller Verordnung von Medikamenten. Das Entlassmanagement hält die DKG aber nur für Patienten für notwendig, die es wirklich brauchen. Der bürokratische Aufwand ist nämlich laut DKG enorm, zwei Fragebögen und die Einwilligung des Patienten und mehr. Die Kassen allerdings haben die Ansicht, alle Patienten hätten generell einen gesetzlichen Anspruch auf Anschlussversorgung. Das 2015 verabschiedete Versorgungsstärkungsgesetz legt dies ebenso fest, sodass die Kassen erwarten, dass die Vorgaben der Schiedsstelle trotz Klage bis Juli 2017 umgesetzt werden. Außerdem benötigt jeder Krankenhausarzt genau wie jeder niedergelassene Arzt eine lebenslange Arztnummer (LANR), die auf Rezepten abgedruckt ist. Nur mit dieser Nummer ist der entsprechende Arzt zu identifizieren, nicht mit seiner Unterschrift, kritisiert der GKV-Spitzenverband. Anonymität sei hier nicht angebracht.

[ilink url=“http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/72445/Entlassmanagement-Deutsche-Krankenhausgesellschaft-klagt-gegen-Schiedsspruch“] Name der Quelle (Ärzteblatt)[/ilink]