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Die niedergelassenen Ärzte in Baden-Württemberg testen als erste das DocDirekt-Modellprojekt der Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Demnach können Patienten in Stuttgart und Tuttlingen einen Arzt via Telefon, Videotelefonie oder Chat konsultieren, der montags bis freitags zwischen 9 und 19 Uhr zur Verfügung steht. Im Januar ist das Pilotprojekt mit GKV-Versicherten gestartet, dann ab 1. März 2018 kommen Privatversicherte hinzu. Mit DocDirekt soll eine effizientere Patientenversorgung erzielt werden. Medizinische Fachangestellte nehmen eine Anfrage entgegen und und ein Tele-Arzt versucht innnerhalb geraumer Zeit Kontakt mit dem Patienten aufzunehmen und ein Krankheitsbild zu erstellen. Gelingt ihm dies nicht, muss der Patient an eine dienstbereite PEPP, eine patientennah erreichbare Portalpraxis, überstellt werden, die dafür ein Honorar erhält. Ansonsten ist das Modellprojekt, an dem zum Start 50 extra geschulte Tele-Ärzte teilnehmen, für GKV-Versicherte kostenlos. Problematisch wird es allerdings dann, wenn der Arzt nach der telemedizinischen Beratung, ein E-Rezept ausstellt. Rezepte dürfen nämlich laut Arzneimittelgesetz nur von Apothekern beliefert werden, wenn ein zuvor persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt bestanden hat. Im Moment wird noch geprüft, inwieweit das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg eine Ausnahmegenehmigung für E-Rezepte des Modellprojekts erlassen kann. Das Bundesgesundheitsministerium und die Landesapothekerkammer stehen dem Modellprojekt offen gegenüber und wünschen eine schnelle Klärung des Problems. Denkbar wäre zum Beispiel, dass der Apotheker eine SMS mit einem Autentifizierungscode bekäme, mit der er dann das elektronische Rezept beliefern könnte. Es bleibt abzuwarten, wie die elektronische Rezeptbelieferung demnächst ablaufen soll.

Quelle: Apotheke adhoc