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Der Firmenmitgründer von DrEd, David Meinertz, will in Deutschland eine Niederlassung seiner Online-Arztpraxis, die in  London in Großbritannien ansässig ist, eröffnen. Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots öffnet ihm dazu die Türen. Wie die ÄrzteZeitung erfahren haben will, wird DrEd die Eröffnung der Niederlassung hierzulande noch im ersten oder im zweiten Quartal 2019 vollziehen, dann allerdings mit verändertem Namen. DrEd wird dann den namen „Zava“ tragen. Zava heißt, abgeleitet aus der französischen Sprache (Ça va?), so viel wie „Wie geht´s?“  und soll die Philosophie des Telemedizin-Unternehmens herausstellen, die das Wohlbefinden des Patienten im Fokus sieht. Der Onlinesprechstunden-Anbieter DrEd hat neben Patienten in Deutschland – seit 2018 darf DrEd Privat- und Kassenpatienten in Baden- Württemberg behandeln und beraten – auch Kunden in Österreich, der Schweiz, Irland, Frankreich und natürlich aus Großbritannien. DrEd berät und behandelt so pro Monat 100.000 Patienten. Die neue Niederlassung könnte, wenn es nach den Wünschen von Meinertz geht, in Schleswig-Holstein oder Baden-Württemberg entstehen. Hintergrund der Eröffnung einer neuen Filiale ist auch die Tatsache, dass Großbritannien durch den bevorstehenden Brexit politisch unsicher ist und man sich die Frage stellt, ob dann überhaupt noch vom Vereinigten Königreich aus in Deutschland Online-Sprechstunden möglich sind. Somit kann es durchaus sein, dass DrEd, abhängig von der Entwicklung in Großbritannien, einen kompletten Umzug nach Deutschland plant. Der Geschäftsführer David Meinertz arbeitet auch an einem neuen und innovativen IT-System, welches qualitätsgesicherte Therapieentscheidungen, jedoch nicht ohne persönliche Beratung durch einen Arzt, miteinfliessen lässt. Durch Abgleich der Daten von Krankheitsbildern anderer Patienten werden Medikationsvorschläge sowie außerdem Warnhinweise erarbeitet. Auch Apps, die Messwerte und Hautbilder liefern können, könnten in der Diagnosestellung berücksichtigt werden. Für Meinertz steht dabei die Sicherheit seiner Patienten an erster Stelle. Eine Erstverordnung der Antibabypille ist seit September 2018 ebenfalls möglich. Der ärztliche Leiter von DrEd Deutschland, Michel Wenger, sieht keinen Unterschied in der Kompetenz und Verantwortung der Ärzte, egal ob in einer Praxis vor Ort oder aber in telemedizinischen Sprechstunden.

Quelle: www.apotheke-adhoc.de