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Ende September dieses Jahres wurde der DRG-Katalog für 2016 beschlossen. Die Aufstellung der Fallpauschalen für Krankenhäuser, die einmal jährlich vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV), der deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) festgelegt wird, berücksichtigt für das kommende Jahr unter anderem auch Kosten, die durch multiresistente Erreger verursacht werden.

Seit 2004 ist der Abrechnungskatalog aus den diagnosebezogenen Fallgruppen (DRG) eine verbindliche Grundlage für die deutschen Kliniken. Seit 2013 kann optional auch der Katalog für psychiatrische und psychosomatische Erkrankungen (PEPP) angewendet werden. „Die jetzt verabschiedeten Entgeltkataloge bilden die entsprechenden Leistungen besser ab und sind deshalb ein weiterer richtiger Schritt in Richtung einer gerechteren Vergütung“, meinte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG zur neuen Auflistung. Neben einer differenzierteren Bewertung des Aufwandes, den multiresistente Erreger verursachen, fand in der neuen Version auch die intensivmedizinische Betreuung sowie die multimodale Schmerztherapie gesteigerte Beachtung. Auch Extremkostenfälle waren Schwerpunkt der Besprechung.

Die kontinuierliche Weiterentwicklung des Abrechnungskatalogs wird vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK GmbH) gewährleistet. Gegründet wurde es 2001 vom GKV-SV, der DKG und der PKV. Der PEPP-Katalog, der ursprünglich ab 2016 verbindlich für die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen gelten sollte, soll nun weitere zwei Jahre freiwillig genutzt werden können. „Mit der erneuten Verabschiedung der beiden Entgeltkataloge durch die Partner der Selbstverwaltung gründet die Abrechnung stationärer Leistungen wie gehabt auf einer verlässlichen und breit getragenen Basis. Dieses Signal sollte insbesondere Häuser der Psychiatrie und Psychosomatik veranlassen, frühzeitig auf das neue Entgeltsystem umzusteigen und durch ihre Teilnahme zur weiteren Verbesserung der Abbildung und Kalkulation beizutragen“, so der stellvertretende Vorsitzende des GKV-SV, Johann-Magnus von Stackelberg.

 Kommentar: Im Rahmen des DRG-Forums 2015 hatte der Deutsche Pflegerat (DPR) den Vorschlag vorgebracht, Pflegebedarfsfaktoren in das bestehende DRG-System einzubinden. Mit dieser Maßnahme sollte die pflegerische Leistung unbürokratisch und bedarfsgerecht im bestehenden Finanzierungssystem abgebildet werden. Fraglich bleibt jedoch, ob diese Rechnung so aufgehen kann. Der Abrechnungskatalog richtet sich nach Diagnosen und die Beschränkung auf eine Hauptdiagnose macht beispielsweise im Fall multimorbider Patienten eine realitätsgetreue Abbildung des Leistungsaufwandes schwierig. Ausgeglichen werden kann ein solches Defizit im Krankenhaus durch engagiertes Personal, unbezahlte Überstunden oder Urlaubsunterbrechungen. Auch wenn andere Missstände, die der Einführung des DRG-Systems zugeschrieben werden, nicht durch Studien belegbar sind, in Hinblick auf die gestiegene Arbeitsbelastung sind sich diese einig. Kann dieses System, ausgeweitet auf die Pflege, nun für einen angemessenen Personalschlüssel sorgen? Oder bedürfte das gesamte System einer grundlegenden Überarbeitung?

[ilink url=“https://www.gkv-spitzenverband.de/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_176640.jsp“] Link zur Quelle (GKV-SV)[/ilink]